Donnerstag, 20. märz 2008
- von MedienGuerilla
algstern.jpg Essgewohnheiten, Video Vorlieben, sogar Einstellungen zur Liebe wollte eine Hamburger Behörde wissen. Man wolle nur “passgenauer” helfen, beteuert die Agentur.Aufgrund dieses Artikels vom Spiegel der über einen Fragebogen einer Hamburger Arge berichtet der an Unsinn nicht mehr zu übertreffen zu sein scheint , probieren wir es dennoch!Wir haben uns ausreichend erlesen und stellen Ihnen heute Exclusive und unzensiert den neuen Vorschlag zu einem Gesetzesentwurf vor.Er schimpft sich - Zwangs Entvergesellschaftung´s Vertrag !Natürlich Explicit  nur für die Unterschicht wie Hartz IV Betroffene.

 

*Ironie an*

Also wir sind eindeutig für ein Gesetzlich Vertraglich Festgelegte Schriftform die ein Hartz IV Betroffener zu unterschreiben hat. Und zwar beim Antrag auf Alg II sollte dieses Formular unbedingt Unterschrieben werden!

Zwangs Entvergesellschaftung´s -Vertrag - zum Schutze der allgemeinen Gesellschaft.


§ 666 Belästigung der allgemeinen Gesellschaft

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Hartz IV Betroffener,sich unerlaubterweise die nachfolgend angegebenen Flächen, nutzt,begeht,befliegt,befährt oder sonstiges -

- Strassen ,
- Bürgersteig,
- Rad und Wanderwege sowie Widerrechtliche Begehung einer Mir nicht zur Autorisierung freigegebenen Möglichkeit nutze um am Gesellschaftlichen Leben teilhaben zu dürfen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.Desweiteren werden die Leistungen nach SGB II Gänzlich versagt.Die Möglichkeit auf Inanspruchnahme einer Hilfseinrichtung wie zum Beispiel “Tafeln” kann unter bestimmten Ermessens Kriterien statt gegeben werden.

§ 667 Die Aufnahme organischer Nährstoff Träger zum Täglichen Verzehr

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Hartz IV Betroffener,sich eigenmächtig ohne Wissens der zuständigen Träger ;organische Nährstoffe besorgt,nutzt,verkonsumiert.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.Desweiteren werden die Leistungen nach SGB II Gänzlich versagt.Die Möglichkeit auf Inanspruchnahme einer Hilfseinrichtung wie zum Beispiel “Tafeln” kann unter bestimmten Ermessens Kriterien statt gegeben werden.

§ 668 Belästigung durch Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt,weil er seine Sinne trüben möchte um zu vergessen ,das sein sich selbst verursachtes ,erbärmliches und sozialschmarotzerliches Leben zu Lasten der allgemeinen Gesellschaft geht; handelt ordnungswidrig.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden , wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.Desweiteren werden die Leistungen nach SGB II Gänzlich versagt.Die Möglichkeit auf Inanspruchnahme einer Hilfseinrichtung wie zum Beispiel “Tafeln” kann unter bestimmten Ermessens Kriterien statt gegeben werden.

*Ironie aus*
veröffentlicht in: Hartz IV - Community: Ludwigshafen am Rhein
Kommentar hinzufügen - Kommentare (0) - empfehlen
Zurück zur Hauptseite

Über diesen Blog

Profil

  • : MedienGuerilla
  • ludwigshafen
  • : männlich
  • : 6.03.1976
  • : Rheinland Pfalz Ludwigshafen Vorderpfalz
  • : Bloggen Ludwigshafen Würde Demokratie Menschenrechte
  • : Dirk Grund - Freier Redakteur Unabhängige Medien/Vernetzung selbstständig die Mainstream-Meinung kritisch zu hinterfragen und Dinge in einem größeren Zusammenhang zu sehen.

Suchen

Kalender

Juli 2009
M D M D F S S
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    
<< < > >>

Blog erstellen

Blog : Musik auf de.over-blog.com - Kontakt - Nutzungsbedingungen - Missbrauch melden